Progressionsvorbehalt

Nachfolgend werden einzelne Erträge aufgeführt, die dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen.

Arbeitslosengeld I

In § 32b EStG ist allgemein Arbeitslosengeld als dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistung genannt. Hierbei handelt es sich um das sog. Arbeitslosengeld I gemäß SGB III, welches gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei gestellt wird.

Elterngeld

Mutterschaftsgeld

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Rechtsstand: 22.08.2019

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