Fortbildung und zukunftsbezogene Arbeitsphilosophie

Durch unser aktuelles Wissen und der modernen IT-Ausstattung bieten wir nicht nur in Kürze Antworten auf Ihre Fragen, sondern zeigen wir Ihnen nach Möglichkeit auch neue Wege auf.

Unsere Arbeitsweise wird durch die Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung BOStB)  beeinflusst. Darin sind vor allem die Standards zur unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung geregelt.

Unabhängigkeit

Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Die Steuerberater sind verpflichtet, ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren.

Eigenverantwortlichkeit

Steuerberater sind verpflichtet, ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung auszuüben. Sie bilden sich ihr Urteil selbst und treffen ihre Entscheidungen selbständig.

Gewissenhaftigkeit

Steuerberater haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Sie dürfen einen Auftrag nur annehmen, wenn sie über die erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen. Sie sind verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie diese zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist. Sie sind verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.

Interessenskollisionen

Steuerberater dürfen nicht tätig werden, wenn eine Interessenskollision gegeben ist. Mehrere Auftraggeber dürfen in derselben Sache beraten oder vertreten werden, wenn dem Steuerberater ein gemeinsamer Auftrag erteilt ist oder alle Auftraggeber einverstanden sind.

Sachlichkeit

Steuerberater sind zur Sachlichkeit verpflichtet. Sachlich ist ein Verhalten, das bei gewissenhafter Berufsausübung geeignet ist, die anvertrauten Interessen in angemessener Form zu vertreten.

Verschwiegenheit

Steuerberater und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was Steuerberatern in Ausübung ihres Berufs oder bei Gelegenheit der Berufstätigkeit anvertraut oder bekanntgeworden ist. Dieses ist die Basis Ihnen als persönlicher Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragen zur Verfügung zu stehen.

Direkter, offener Kontakt zu unseren Mandanten

Der direkte Kontakt zu Ihnen ist für uns sehr wichtig. Denn nur wenn alle Informationen, Veränderungen und Planungen an Sie, aber auch an uns, weitergeleitet werden, kann eine erfolgreiche Gestaltung erarbeitet werden.