Rechnungsfehler

So retten Sie den Vorsteuerabzug

Bei fehlerhaften Rechnungen ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Solche Fehler sind deshalb zu korrigieren. Daher sollten Selbstständige die Rechnungen, die sie bekommen, immer ganz genau prüfen, ob alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Dazu zählen bei einem Rechnungsbetrag grundsätzlich :
•    Name und Adresse des leistenden Unternehmers
•    Name und Adresse des Kunden
•    Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des Leistungserbringers
•    Ausstellungsdatum
•    Fortlaufende Rechnungsnummer
•    Menge und Art der Lieferung oder Leistung
•    Zeitpunkt/Zeitraum der Leistung
•    Nettoentgelt
•    Minderung des Entgelts
•    Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag, Umsatzsteuerbefreiungshinweis

Sollte eine Pflichtangabe fehlen oder falsch sein, kann ein Berichtigungsdokument erstellt werden. In diesem Schreiben muss die ursprüngliche Rechnungsnummer und das Datum angegeben werden. Denn eine Rechnungsberichtigung setzt laut Bundesfinanzhof voraus, dass es eine erstmalige Rechnung gegeben hat. Diese Regelung wiederum wirkt sich nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs so aus, dass eine Berichtigung auf den Zeitpunkt zurückwirkt, zu dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.

Rechtsstand: 01.05.2017

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