Reisekosten für Unternehmer: Übernachtungskosten

Steuerliche Berücksichtigung von betrieblichen oder geschäftlichen Übernachtungskosten setzen ab dem VAZ 2014 den Nachweis tatsächlich enstandener Kosten voraus. Soweit die berufliche Tätigkeit am selben Ort länger als 4 Jahre in Anspruch nimmt, wird ab diesem Zeitpunkt pro Monat maximal 1.000 EUR anerkannt. Bei jeglicher Unterbrechung von mindestens 6 Monaten beginnt die Frist von Neuem zu laufen.

Rechtsnorm: § 9 I Nr. 5a EStG

Rechtsstand: 07.08.2018

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