Sachbezug bis 44 EUR
Arbeitgeber nutzen Tank- oder Geschenkgutscheine, um ihre Arbeitnehmer zusätzlich eine Entlohnung zukommen zu lassen. Diese ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Allerdings sind hier die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Arbeitgeber kann monatlich Sachbezüge bis zu EUR 44,00 inklusive Umsatzsteuer ohne persönlichen Anlass seinen Mitarbeitern lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Eine zusätzliche Aufmerksamkeit auf Grund eines persönlichen Ereignisses (z.B. für ein Jubiläum, Geburtstag, etc) schließt diese monatliche Sachzuwendung von 44 EUR nicht aus.
Anforderungen:
Der Arbeitnehmer ist zum Bezug einer Sache berechtigt.
Der Gutschein muss betragsmäßige Euro-Angaben (Höchstbetrag) enthälten.
Der Gutschein muss bei einem unternehmensfremden Geschäft eingelöst werden.
Ab dem Jahr 2020 können zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge sein; es liegen vielmehr Geldleistungen vor. Dies gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, damit die 44-EUR-Grenze hier anwendbar bleibt. Voraussetzung ist aber ausdrücklich, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (also nicht im Rahmen von Gehaltsumwandlungen).
Umsatzsteuer
Der Arbeitgeber darf sich zwar die Vorsteuer ziehen, muss aber gleichzeitig die Umsatzsteuer für die Abgabe des Gutscheins zahlen.
Rechtsstand: 08.02.2020
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