Pensionsrückstellungen

Die gesetzliche Neuregelung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen gem. § 253 HGB tritt am 17. März 2016 in Kraft . Das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie", welches u.a. eine Anpassung des § 253 HGB zur Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen enthält, wurde am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Gem. Artikel 75 Abs. 6 EGHGB gelten die Neuregelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden. Artikel 75 Abs. 7 EGHGB sieht jedoch ein Anwendungswahlrecht für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden.

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