Einnahmeüberschussrechnung

Die Einnahme-Überschussrechnung stellt das Ergebnis aus zugeflossenen Einnahmen und Ausgaben dar.

Abgrenzung zur Bilanzierung
Im Unterschied zur Einnahme-Überschussrechnung kommt es bei der Bilanzierung darauf an, welchem Wirtschaftsjahr Erträge und Aufwendungen zuzuordnen sind. Stimmen Einnahme und Ertrag bzw. Ausgabe und Aufwand zeitlich nicht überein, muss ein bilanzierendes Unternehmen daher Rechnungsabgrenzungen vornehmen. Dies kann einerseits durch die Bildung aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten, andererseits durch den Ausweis sonstiger Forderungen und Verbindlichkeiten geschehen. Dabei sind einige handels- und steuerrechtliche Sonderregelungen zu beachten.

Rechtsstand: 31.03.2016

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