Einkommensteuerabgabepflicht

Einige Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese sogenannte Pflichtveranlagung gilt, wenn

- Sie als Arbeitnehmer weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn haben, etwa aus einer Vermietung,

- Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bekommen,

- Sie steuerpflichtige Einkünfte haben, die noch nicht versteuert wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit,

- wenn Sie verheiratet und mit Ihrem Partner zusammenveranlagt sind und Sie die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor kombinieren,

- wenn Sie in Steuerklasse 6 besteuert werden,

- wenn Sie eine Lohnsteuerermäßigung bewilligt bekommen haben, Ihr Arbeitgeber also jeden Monat etwas weniger Lohnsteuer für Sie ans Finanzamt abführt, und Sie im Steuerjahr 2022 mehr als 12.550 Euro verdient haben,

- Sie und Ihr Partner nicht zusammenveranlagt sind und den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag nicht hälftig aufteilen,

- Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und dieser bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht die günstige Fünftelrechnung angewendet hat,

- Sie Sonderzahlungen bekommen haben, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt haben und das neue Unternehmen bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des früheren Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat,

- spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen, die in der Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert sind,

- Ihr Partner gestorben ist,

- Ihre Ehe geschieden wurde und einer von Ihnen im selben Jahr wieder geheiratet hat,
 auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt, sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet und Sie eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben.

Auch wenn Sie selbst keinen Lohn und kein Gehalt beziehen, gibt es Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung machen müssen. Dazu zählen:

- Sie haben als Rentner steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags. Dieser liegt für das Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro. Mehr dazu, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner Lohn oder Gehalt bezieht und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
- Sie einen Verlustvortrag geltend gemacht haben.

Sind Sie Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Landwirt, sind Sie immer zu einer Erklärung verpflichtet.

Ferner darf das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Rechtsstand: 01.01.2022

Eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage ist an dieser Stelle nicht möglich. Die verkürzte Darstellung ersetzt nicht eine professionelle Beratung.

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