Scheidungskosten

Fast 40 Prozent aller Ehen scheitern und münden in eine Scheidung. Diese ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Anwalts- und Gerichtskosten erreichen häufig mehrere Tausend Euro. Es ist also verständlich, dass Steuerpflichtige versuchen, sich einen Teil davon über die Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Durch ein Urteil des BFH vom 18. Mai 2017, Az. VI R 9/16 ist dieses jedoch grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausnahmen gibt es allerdings weiterhin.

Rechtsstand: 23.08.2019

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