Immobilie geerbt

Bei der Erbschaft einer Immobilie fallen Kosten (Notar, Grundbuchamt, Erbschein) an. Sind diese Immobilien während des Erbvorgangs vermietet, stellen diese Anschaffungsnebenkosten dar und können über die Abschreibungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Dieses gilt auch, wenn diese Mietimmobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits im Vorfeld verschenkt werden.

Quelle: BFH-Urteil, Az. IX R 43/11)
Rechtsstand: 10.10.2017

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