Krankheitskosten

EINKOMMENSTEUER:

Krankheitskosten stellen grundsätzlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Krankheitskosten umfassen medizinische Hilfsmittel (auch Sehhilfen, Zweibettzimmerzuschläge). Diese mindern die Steuerlast in dem Maße, in dem die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Diese Belastungsgrenze ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

Rechtsstand: 14.03.2016

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