Solidaritätszuschlag

Ab dem Jahr 2021 wird es eine aus Fiskalsicht deutliche Reduktion des Solidaritätszuschlags geben. Der Großteil der Einkommensbezieher wird dann komplett von dieser Steuer befreit. Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssten bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro diese Steuer nicht zahlen. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro befreit.

Single, ohne Kind

72.000  (Einkommen)

922,00

0,00

90.000

1.324,00

848,00

120.000

2.017,00

2.017,00

Ehepaar, 2 Kinder

50.000

0,00

0,00

145.000

1.726,00

0,00

180.000

2.571,00

1.526,00

320.000

3.726,00

3.726,00