Elterngeld
Das nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei bezogene Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und trägt damit für zu einer Erhöhung des Steuersatzes auf das zu versteuernde Einkommemn bei. (Progressionsvorbehalt, § 32b I 1 Satz 1 Buchst. j EStG).
Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass die gesamte Einkommenkraft besteuert wird (BTDrs. 16/1889 S. 28).
Rechtsstand: 05.01.2018
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