Übernachtungspauschale
Arbeitnehmer dürfen statt die tatsächlichen, selbstgetragenen Übernachtungskosten die Übernachtungspauschale (Pauschbetrag für Übernachtungskosten) als Werbungskosten ansetzen. Dieser beträgt für Deutschland 20 EUR. Für andere Länder ergeben sich andere Übernachtungspauschalen. Die Auslandsübernachtungspauschalen reichen im Jahr 2018 von 36 EUR bis 220 EUR. Selbstständige können nur ihre tatsächlichen Kosten geltend machen, die Pauschale steht ihnen seit dem Jahr 2008 nicht mehr zu. Zeitliche BegrenzungAb 2014 gelten strengere Regeln für beruflich veranlasste Übernachtungskosten bei einem Einsatz außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte. Während der ersten 48 Arbeitsmonate sind diese Kosten weiterhin unbegrenzt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Nach Ablauf dieser Zeit werden nur noch bis zu 1.000 Euro monatlich als Übernachtungskosten anerkannt.
Rechtsstand: 05.01.2018
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