Rechnungen - Fristen
Fristen für die Erstellung und Aushändigung von Ausgangsrechnungen bestehen u.a. bei
- B2B-Leistungen inländischer Unternehmer im Ausland (Reverse-Charge-Verfahren): Frist bis zum 15. des Folgemonats nach Leistungserbringung
- Innergemeinschaftliche Lieferungen: Frist bis zum 15. des Folgemonats nach Leistungserbringung
Rechtsstand: 30.06.2013
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