Rechnungen - Fristen

Fristen für die Erstellung und Aushändigung von Ausgangsrechnungen bestehen u.a. bei

  • B2B-Leistungen inländischer Unternehmer im Ausland (Reverse-Charge-Verfahren): Frist bis zum 15. des Folgemonats nach Leistungserbringung
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Frist bis zum 15. des Folgemonats nach Leistungserbringung

Rechtsstand: 30.06.2013

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