Krankenversicherungsbeiträge als strategisches Steuersenkungsinstrument
EINKOMMENSTEUER:
Versicherungsbeiträge sind nur begrenzt von der Steuer absetzbar. Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können allerdings in einem Jahr die Krankenversicherungsbeiträge für zwei Jahre im voraus bezahlen und den gesamten Betrag absetzen. Zusätzlich können im folgenden Jahr andere Versicherungszahlungen, die sonst verloren wären, das zu versteuernde Einkommen mindern. Bei diesem Steuertrick dürfen bei Ehegatten keiner der Partner in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein.
Rechtsstand: 14.12.2017
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