Krankenversicherungsbeiträge als strategisches Steuersenkungsinstrument

EINKOMMENSTEUER:

Versicherungsbeiträge sind nur begrenzt von der Steuer absetzbar. Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können allerdings in einem Jahr die Krankenversicherungsbeiträge für zwei Jahre im voraus bezahlen und den gesamten Betrag absetzen. Zusätzlich können im folgenden Jahr andere Versicherungszahlungen, die sonst verloren wären, das zu versteuernde Einkommen mindern. Bei diesem Steuertrick dürfen bei Ehegatten keiner der Partner in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein.

Rechtsstand: 14.12.2017

Haftungsausschluss: Die Steuerkanzlei Dr. Stegemeyer ist bemüht auf ihrer Website stets richtige, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustellen und ändert oder ergänzt diese daher bei Bedarf laufend und ohne vorherige Ankündigung. Dennoch müssen wir für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit jede Gewähr, Haftung oder Garantie ausschließen.

Steuerkanzlei Dr. Stegemeyer
Tel.: 08254-995082

Beratungsstelle:
Bahnhofstr. 14
85250 Altomünster

Berufliche Niederlassung:
Bgm.-Drach-Ring 7
85250 Altomünster