Z - Zweitwohnsitz

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz?

Unter anderem das deutsche Mietrecht nimmt eine Unterscheidung zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz vor. Dabei ist der Hauptwohnsitz als der Ort definiert, an dem sich eine Person überwiegend aufhält. Der Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz) ist damit jede Wohnstätte, die nicht Hauptwohnsitz ist. Die Unterscheidung ist auch für die von einigen Städten erhobene Zwietwohnungsteuer von Bedeutung. Dabei variiern die Wohnungsdefinitionen regional: Einige Gemeinden (u.a. Dresden) verstehen unter einer Wohnung jede abgeschlossene Wohneinheit mit Zimmer, Küche, zumindest Kochnische sowie ein Bad oder WC im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung. Andere Gemeinden betrachten jeden Wohnaum als Wohnung. In einigen Städten (u.a. München) zählen auch Mobil Homes, Wohn- und Campingwagen, soweit Sie nicht nur vorübergehend für die Bestreitung des persönlichen Lebensbedarfs auf dem eigenen oder fremden Grundstück geparkt werden, zur Zweitwohnung.

Typisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht wegen des Arbeitsplatzes eine lokale Zweitwohnung.

Rechtsstand: 12.07.2015

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