Meisterpflicht
In zwölf aktuell zulassungsfreien Gewerken gilt seit 01.01.2020 wieder die Meisterpflicht. Einem entsprechenden Gesetzentwurf haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt.
Die Meisterpflicht wird in folgenden Gewerken wieder eingeführt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer