ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Gegenstand:

Die Finanzverwaltung ist für die Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig. Dabei fließen die Meldedaten der Ordnungsämter ein. Bis auf die melderechtlichen Daten sind Änderungen bei den Lohnsteuerabzugmerkmalen bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Mit der Eheschließung sind die Steuerklassen IV/IV hinterlegt. Kinderfreibeträge sind ab dem Geburtsmonat bis zum Ablauf des Kinderfreibetrags enthalten. Nach dem Tod des Ehegaten erhält der Überlebende für den nachfolgenden Monat die Steuerklasse III.

Entwicklung:

  • für den VAZ 2010 letztmalige Ausstellung der Lohnsteuerkarte
  • in den VAZ 2011, 2012 behalten die LSt-Karten 2010 ihre Gültigkeit, die Finanzämter informieren die Steuerpflichtigen schriftlich über ihre Lohnsteuermerkmale
  • ab VAZ 2013 sind die Arbeitgeber  verpflichtet, auf das ELStAM-Verfahren umzustellen; bis zum erstmaligen Abruf gelten die bisherigen Lohnsteuermerkmale der LSt 2010 bzw. die abweichenden Lohnsteuerabzugsmerkmale lt. FA-Schreiben fort.

 

Feststellung von fehlerhaftem ELStAM-Daten:

  • Ausstellung besonderer Bescheinigungen durch das Finanzamt
  • Sperrung der ELStAM durch das Finanzamt und Änderungsmeldung an den Arbeitgeber

 

Steuerkanzlei Dr. Stegemeyer
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