Spendenabzug
Vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro
Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro (zuvor 200 Euro) ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr und Empfänger besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Stand: 01.12.2022
Steuerkanzlei Dr. Stegemeyer
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