Stiftung - Umsatzsteuer: Aufsichtsrat kein Unternehmer
Aufsichtsrat: Wirtschaftliche Tätigkeit, die ,selbständig‘ ausgeübt wird
Ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, der bezogen auf die Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, weder in eigenem Namen, noch für eigene Rechnung und noch in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Urteil: EuGH-Urteil v. 13.06.2019, Rechtssache C‑420/18