Steuerhinterziehung mithilfe von Steueroasen

Das Datenleck der panamaischen Rechtsanwaltskanzlei Mossack Fonseca hat im April 2016 wieder einmal deutlich gezeigt: Steuerhinterzieher leben gefährlich. Durch die Digitalisierung werden Datendiebstähle erheblich vereinfacht und damit auch lukrativer. Doch nicht nur durch Whistleblower steigt die Gefahr. Es ist der Staatengemeinschaft auch gelungen, den Druck auf die Steueroasen derart zu erhöhen, das viele deren Bankgeheimnis aufgeweicht haben und kooperieren. Inzwischen haben 80 Staaten das OECD-Abkommen zum automatischen Informationsaustausch unterzeichnet. Bei den teilnehmenden Ländern kommt es zu einem laufenden Informationsaustausch sämtlicher Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, weitere Erträge aus Aktien, Fonds, Versicherungen).

Selbstanzeigen:
Steuerhinterziehern bleibt eine Frist: Die 2016 erwirtschafteten Erträge werden im September des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Erst wenn die Weiterleitung an die Wohnsitzfinanzämter erfolgt, wird die Tat entdeckt, wodurch dann eine Selbstanzeige unmöglich wird.
Die Selbstanzeige bedarf Informationen über die steuerlich maßgeblichen Erträge der letzten 10 Jahre. Aufgrund der detaillierten Informationspflichten ist die nachträgliche Aufbereitung ein langer, arbeits-, kostenintensiver sowie nervenaufreibender Prozess. Ferner sind ab einer hinterzogenen Steuersumme ab 25.000 EUR zusätzlich eine 10- bis 20-prozentige Strafsteuer fällig.

Rechtsstand: 06.04.2016

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